An wen richtet sich eine universitäre Weiterbildung?
- Voraussetzung für eine universitäre Weiterbildung sind Berufserfahrung sowie eine wissenschaftliche Ausbildung. Daher umfassen die Zulassungsbedingungen zu einer universitären Weiterbildung (CAS, DAS, MAS, MBA) normalerweise einen Hochschulabschluss auf Niveau Lizenziat/ Master einer Universität, ETH, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule sowie mehrere Jahre Berufserfahrung.
- Ausnahmen sind möglich. In einigen Weiterbildungsgängen werden auch Anwärter/innen zugelassen, die über einen Bachelor-Abschluss oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
- Hochschulen können allerdings auch restriktivere Zulassungsbedingungen für bestimmte MAS-Weiterbildungsgänge erlassen.
- In allen Fällen lohnt es sich, sich bei den entsprechenden Hochschulen über die genauen Zulassungsbedingungen zu erkundigen.
Anmeldung
An allen Schweizer Hochschulen gibt es Weiterbildungsstellen. Diese kümmern sich um Administratives wie Anmeldung, Zulassung, Immatrikulation, Atteste etc. Bei Fragen zu den spezifischen Weiterbildungsgängen können Sie sich an diese Stellen wenden.
Finanzierung
- Universitäre Weiterbildungen sind normalerweise selbsttragend und werden nicht vom Staat subventioniert. Die Kosten variieren daher stark und hängen vom Weiterbildungskurs und vom Gebiet ab.
- Einige Kantone stellen Stipendien oder Darlehen für Weiterbildungen zur Verfügung für Personen mit geringem Einkommen. Dabei müssen Darlehen zurückgezahlt werden, Stipendien nicht. Es ist allerdings sehr schwierig, vom Kanton Beiträge für Weiterbildungen zu erhalten. Informieren Sie sich in Ihrem Wohnkanton nach den Möglichkeiten.
- Andere Möglichkeiten zur Finanzierung: Einige Arbeitgeber (co-)finanzieren Weiterbildungen. Es gibt auch Stiftungen oder Organisationen, die spezifische Weiterbildungen bezahlen. Bei Banken sind auch Kredite mit tiefen Zinsen für Weiterbildungen erhältlich.
Steuerabzüge
- Weiterbildungkosten können dann von den Steuern abgezogen werden, wenn sie die beruflichen Chancen erhöhen und nicht unter "Freizeit" fallen. Die Regelungen ändern hingegen von Kanton zu Kanton. Für genaue Angaben erkundigen Sie sich am besten bei den kantonalen Steuerbehörden oder bei Ihrer Gemeinde.
- Weiterbildungskosten lassen sich in der Steuererklärung unter der Rubrik «Berufsauslagen» abziehen. Neben den eigentlichen Kurskosten gilt dies auch für Fahrspesen, auswärtige Verpflegung, Kursmaterial und Unterkunftsspesen. Die Kosten müssen detailliert aufgelistet und Belege eingereicht werden.
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